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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen ETS-Tuning


1. Definition
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Geschäftsbeziehungen zwischen
Firma ETS-TUNING, nachfolgend „ETS“ genannt, und dem Vertragspartner.
Wobei diese Bedingungen sowohl für Firmen 11. HGB als auch für Konsumenten, folgend
„Kunde“ genannt, gelten.

2. Geltungsbereich der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen BPT und dem Kunden erfolgen auch
künftig ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Entgegennahme von
Lieferung und Leistung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.
Weiteres ist der Kunde verpflichtet bei einer Weiterveräußerung an Dritte unserer Produkte bzw.
Fahrzeuge mit unseren Produkten, diesen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur
Kenntnis zu bringen.

3. Angebot Vertragsschluss und Rücktritt
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An Bestellungen bzw. Aufträge ist der
Kunde zwei Wochen lang gebunden. Für einen Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Bestäti-
gung durch ETS.

4. Lieferung und Leistung
Alle Liefertermine sind unverbindlich, außer es wurde ein Fixtermin vereinbart. Fälle der höhe-
ren Gewalt entheben ETS von der Lieferpflicht. Etwaigen erhöhten Zeitbedarf durch
unvorhersehbare Montagearbeiten behalten sich ETS vor. Schadenersatz durch Nicht-
lieferung steht dem Kunden nicht zu.

5. Preise
Es gelten die Preise der zuletzt ausgegebenen Preisliste, bzw. Vereinbarungen zzgl. der Gesetz-
lichen Mehrwertsteuer am Tage der Lieferung und Leistung.

6. Produkt
Alle Angaben wie Leistung, Verbrauch, Geschwindigkeit sind circa Werte, welche geringfügig
unter bzw. überschritten werden können, da das ermittelte Datenmaterial von Referenzfahr-
zeugen stammt. welche von Ihren Fahrzeug abweichen können. Eine Haftung ist dadurch
ausgeschlossen. Der Kunde erklärt sich durch die Übernahme des Fahrzeuges. mit der daran
verrichteten Arbeit einverstanden.

7. Gewährleistung
Die Gewährleistung auf die von ETS installierte Software bzw. Hardware beträgt 12
Monate ab dem Zeitpunkt des Einbaus. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation des
Tuning-Chips/Softwareänderung die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie
entfallen, übernimmt ETS ihrerseits die vorgenannte Garantie nicht. (Eine Motorgarantie
kann gegen einen Aufpreis abgeschlossen werden). Der Kunde wurde darauf hingewiesen das
durch die Veränderung der Leistungsdaten die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt,
sollte diese Veränderung nicht durch ein neuerliches TÜV - Gutachten wieder zur Betriebserlaubnis
führen, hat dieses Fahrzeug keine Zulassung laut StVO und darf nur im Motorsport verwendet werden.
Der Käufer ist ausdrücklich über Alle, in Verbindung mit der Leistungssteigerung
höhere Beanspruchung des Motors, Turbolader, Getriebe, Achsen alle Beweglichen Teile usw.,
und die daraus möglicherweise resultierende kürzere Lebensdauer ( als auch Abgasveränderung,
Rechtliche Auswirkungen sowie höhere Steuern und Versicherungseinstufung) von der
Firma ETS unmittelbar vor der Durchführung bzw. Kauf vollständig und ausführlich
informiert worden. Der Kunde ist verpflichtet die Mehrleistung seiner Versicherung zu melden.

7.1. Gewährleistung für Software Kunden
ETS übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Garantie auf das Fahrzeug wo diese
Tuning Software installiert wird. Diese entfallen auf den Händler der die Installation
vorgenommen hat. Dieser hat auch die Sorgfalt zu tragen das Fahrzeug vorher zu begutachten und auf
etwaige Fehler zu untersuchen.


8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ETS.

9. Zahlungsbedingungen
Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.

10. Urheberrecht
Alle von ETS gelieferten und verwendeten Produkte wie Software, Hardware von
Steuergeräten, aber auch das Corporate Design dürfen weder kopiert oder nachgemacht
werden. Dies löst eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 25.000,-- aus.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Schwaz

12. Schlussbestimmung
Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung,
verpflichten sich die Parteien eine solche zu setzen, die ihr wirtschaftlich
am nächsten kommt
Die Geschäftsführung von ETS

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